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Sommerspezial im IN VIA Haus Foyer Porta in Paris

Savoir vivre!

Mit einem Sommerspezial laden wir Sie ein, Paris zu entdecken oder wiederzusehen. Wohnen Sie preiswert im Zentrum der französischen Metropole im IN VIA Haus Foyer Porta – nahe beim Triumphbogen. Dafür bieten wir Ihnen die folgenden Sommer-Sonder-Preise an:



Für einen „Familientripp" (Preis pro Zimmer mit max. drei Betten):

Ein Dreibettzimmer (drei Betten) pro Nacht 75 Euro mit Frühstück (statt 96 Euro)
Für ein weiteres (weitere) Kind(er) in einem anderen Zimmer: 25 Euro mit Frühstück
(Kinder bis einschließlich 2 Jahre kostenlos)


Dreitagesangebot (Preis pro Person):

Einzelzimmer mit Frühstück: 105 Euro (statt 123 Euro)
Doppelzimmer mit Frühstück: 95 Euro (statt 108 Euro)
Dreibettzimmer mit Frühstück: 90 Euro (statt 96 Euro)




Buchen können Sie über:
E-Mail: foyerporta@orange.fr
Tel.
0033 1 45 72 18 66
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen

Bon voyage!



Wie kann man sich als Gastfamilie auf die neue Aufgabe vorbereiten?

Zu hundert Prozent kann man sich auf alle ungewohnten und sicher auch mal ungewöhnlichen Situationen, die sich durch das Zusammenleben und -arbeiten mit dem Au-pair ergeben, nicht vorbereiten; dafür hängt viel zu viel von der Individualität aller beteiligten Personen ab. Dennoch gibt es ein paar Schritte, die hilfreich sein können, um sich auf die neuen Aufgaben und Umstände einzustimmen.

So sollte man sich bereits vor Eintreffen des Gastes an die Vorstellung gewöhnen, dass demnächst eine Person mehr im Haushalt lebt; ein neues Familienmitglied mit am Tisch sitzt, vielleicht dasselbe Bad benutzt und für die Kinder zu einer liebenswerten Bezugsperson wird. Den Gedanken an das Zusammenleben und –arbeiten mit dem Au-pair einfach ab und zu mal in das tägliche Leben einfließen lassen.

Zusätzlich ist es hilfreich, über zeitliche und familientypische Abläufe und Regeln nachzudenken und sie aufzuschreiben. Die große Frage, die es zu klären gilt, heißt: „Wie funktioniert unsere Familie eigentlich?" Also: Wer geht wann wohin? Wie sind die Mahlzeiten bei uns geregelt? Wann werden die Kinder ins Bett gebracht? Wann verläßt der Gastvater das Haus? Wann wird geputzt und gesaugt? Welche Regeln gibt es für die Kinder im Umgang mit dem Fernsehen? Durch das Nachdenken über familientypische Gepflogenheiten ist es später einfacher, das Au-pair-Mädchen einzuarbeiten.

Ein paar Bücher oder Reiseführer über das Herkunftsland des Au-pairs zu lesen, ist auch eine Möglichkeit, sich über kulturelle Besonderheiten zu informieren, auch, wenn sie nur einen kleinen Einblick in Mentalitätsunterschiede erlauben.

Steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten verbessert

Mitte März 2006 hatte der Bundestag beschlossen, die finanzielle Belastung von Eltern zu verringern. Danach werden künftig mehr erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig sein als bisher. Das Gesetz soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 gelten.
Die Regelung gilt für Kinder bis 14 Jahre. Anerkannt werden zwei Drittel der tatsächlichen Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind, die steuerlich wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden, also abgesetzt werden dürfen. Somit können all jene Eltern aufatmen, die wegen ihrer eigenen Berufstätigkeit Kosten für die Betreuung ihrer Kinder aufwenden müssen. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen arbeitenden alleinerziehenden Elternteil oder um ein doppelt verdienendes Paar handelt. Bisher war es so, dass bestimmte Kinderbetreuungskosten nur dann von der Steuer abgesetzt werden konnten, wenn diese den Betrag von 1.548 Euro überschritten. Ab 2006 können erwerbsbedingte Aufwendungen für Kinder, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören, bereits ab dem ersten Euro geltend gemacht werden, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 6.000 Euro. Davon können bis zu zwei Drittel - also maximal 4.000 Euro - als abzugsfähige Kosten anerkannt werden. Was darüber hinausgeht müssen die Eltern weiterhin selber tragen. Auch bei einem geringeren Aufwand, z. B. in Höhe von 1.000 Euro, gilt künftig die Zwei-Drittel-Regel: Unter den genannten Bedingungen sind davon 666 Euro abzugsfähig und die übrigen 333 Euro von den Eltern selbst zu tragen. Auch wenn nur ein Elternteil erwerbstätig und der andere behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist, gilt die Regelung analog. Die entsprechenden Aufwendungen werden dann als Sonderausgaben anerkannt.
Für Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren soll der Steuervorteil unabhängig von der Berufstätigkeit des zweiten Partners gelten.
Grundsätzlich nicht abzugsfähig sind Aufwendungen wie Schulgeld, Nachhilfe oder Musikunterricht. Auch sportliche oder andere Freizeitbetätigungen gehören nicht zu den Leistungen, die sich steuermindernd auswirken. Abzugsfähig hingegen sind beispielsweise Ausgaben für Kindergarten, Hort, Tagesmutter, ein Au-pair-Mädchen oder die Hausaufgabenbetreuung.

Au-pair zahlen keine Praxisgebühr

Die Gastfamilie schließt für das Au-pair eine private Krankenversicherung bei einem geeigneten Aupair Versicherer ab. Als Privatversicherte muss das Au-pair jedoch keine Praxisgebühr zahlen. Allerdings muss sie bei einer notwendigen Behandlung die Kosten für notwendige Medikamente erst vorlegen, also im Voraus bezahlen, und lässt sich später den Betrag von der Krankenversicherung zurückerstatten.

Verleihung des RAL-Gütezeichens „Au pair incoming“

Um für Au-pairs und Gastfamilien Transparenz auf dem Gebiet der Au-pair-Beratung und -Vermittlung zu schaffen, hat sich IN VIA seit 2002 für die Zertifizierung von Au-pair-Agenturen eingesetzt und sich als Gründungsmitglied in der Gütegemeinschaft Au-pair engagiert. 
Weitere Informationen finden Sie unter: www.guetegemeinschaft-aupair.de

Mehr Infos und Anmeldung: bei unseren IN VIA Au-pair-Beratungs- und -Vermittlungsstellen

Ihr IN VIA Team !